Nachricht

Weihnachtsbäckerei 2021 by Frank Otto

Weihnachtsplätzchen aus der Weihnachtsbäckerei und ein Gutschein

Vorweihnachtliches Tantra und Genuss mit allen Sinnen

Auch in diesem Jahr gibt es wieder selbst gebackene Plätzchen für unsere Gäste. Köstlich, lecker und natürlich mit viel Liebe von den bezaubernden Masseurinnen gebacken. Für jeden unserer Gäste halten wir Plätzchen und Glühwein bereit.

Der Ruhepunkt Gutschein sorgt für Stimmung

Und als ganz besonderes Dankeschön erhalten alle treuen Gäste noch einen Gutschein für eine 15-minütige Tantra-Massage*. Die Plätzchen und den Gutschein erhalten alles Gäste, die uns zwischen dem 6. und 24. Dezember 2021 besuchen. Da kommt doch sicherlich viel vorweihnachtliche Freude auf.

Ein herzliches Dankeschön von allen Masseurinnen des Ruhepunkt Bonn und Köln.

* Bitte beachten:
Die Gutscheine sind gültige vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022. Einlösbar nur in Verbindung mit einer Tantra Massage von min. 60 Minuten Länge.

 

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Antigen Schnelltest reicht ab 1. Oktober by Frank Otto

Ab 1. Oktober reicht für einen Besuch im Ruhepunkt ein Antigen Schnelltest

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Lockerungen für Discotheken, Clubs, Tantra-Massagen, Swingerclubs und Bordelle.

Die Ausübung der Prostitution war in den vergangenen Wochen in NRW erheblich erschwert: wenn man nicht geimpft und getestet war, musste beim Bordellbesuch ein aktueller PCR-Test vorgelegt werden, der privat bezahlt werden musste und dabei Kosten von bis zu 80 € verursachte. Diese Regelung führte dazu, dass der nicht-geimpfte Teil der Kundschaft auf Besuche verzichtete oder eben auf dem „Graumarkt“ unterwegs war, was die seriösen Betreiberinnen und Betreiber erheblich benachteiligte. Auch wenn man den Dienstleisterinnen eine „Brücke baute“ und „normale Tests“ alle 48 Stunden akzeptierte, waren die Geschäfte im August / September 2021 schlecht und es kam zu einer erkennbaren „Dienstleisterinnen-Abwanderungen“ in andere Regionen, wo es die „PCR-Regel“ nicht gab und wo man entspannter arbeiten konnte.

Ab dem heutigen 01. Oktober 2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung, die bezogen auf die Testpflicht im Bereich der Bordelle und Swingerclubs in § 4 Absatz 3 nachfolgendes verordnet:

Bei folgenden Angeboten müssen nicht immunisierte Personen unter den sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 2 abweichend von § 2 Absatz 8 Satz 2 über einen PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest verfügen:

1. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz,

2. Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.

Für Personen, die an den in Satz 1 genannten Angeboten nur im Rahmen ihrer Berufsausübung teilnehmen und während der gesamten Dauer ihrer Teilnahme mindestens eine medizinische Maske tragen, gilt abweichend von Satz 1 auch für diese Angebote die Testpflicht nach Absatz 2.

Momentan sind die mindestens verlangten Schnelltest als „Bürgertests“ noch kostenlos, dies wird sich aber zum 10.10.2021 ändern, da der Staat die Kosten nur noch in wenigen Ausnahmefällen übernimmt. Die Tests sollen zwischen 15 und 25 Euro kosten.

Ob es „lokal“ und in Absprache mit den Ordnungsbehörden die Möglichkeit gibt Schnelltests in den Betrieben durchzuführen, muss geprüft werden. Ich bin hier für einige Kunden in NRW bereits aktiv und hoffe auf für die Branche brauchbare Ergebnisse. Nach meiner Auffassung gibt es nach der derzeitig gültigen Coronatestverordnung NRW diese Möglichkeit und die Kosten sind dann erheblich günstiger. Über Ergebnisse der Gespräche werde ich zeitnah berichten.

Endlich einmal „etwas positive Nachrichten“ für die Branche aus NRW!

(Quelle und Artikel von Howard Chance)

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Unsere Aktion für eine genussvolle Winterzeit. Die Nikolauserin. by Frank Otto

Die Adventszeit steckt voller süßer Verführungen – und dabei darf Ruhepunkt Bonn natürlich nicht fehlen. Wer bis zum 24. Dezember 2020 einen unserer Massage Gutscheine kauft und in unserer Filiale (Alaunbachstraße in Bonn) abholt, bekommt 15 Minuten heiße Massagezeit gratis dazu. 

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Wir ziehen erneut vor das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. by Frank Otto

Bereits im September 2020 sind wir gegen das Betriebsverbot für Prostitutionsstätten in NRW vorgegangen und waren erfolgreich (Bericht: DerWesten). Doch jetzt, wo wir ein funktionierendes Hygienekonzept in unserem Bonner Erotik Studio etabliert haben und endlich wieder für unsere Gäste da sein können, sollen wir die Pforten des Wohlfühltempels wieder schließen? – Ganz sicher nicht mit uns!

Unseren Eilantrag gegen das Betriebsverbot in der Coronaschutzverordnung NRW haben wir am 06.11.20 eingereicht. Dabei unterstützt uns erneut unser Anwalt Jochen Jüngst LL.M., u.a. mit folgenden Argumenten:

Zweifel an der gesetzlichen Grundlage

Es erscheint zweifelhaft, ob sich im mittlerweile neunten Monat der Pandemie die Corona-Maßnahmen noch immer auf die Verordnungsermächtigung von § 32 des Infektionsschutzgesetzes stützen lassen. Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedürfen schwere Grundrechtseingriffe wie Betriebsschließungen einer parlamentarischen Grundlage. Es fehlt vorliegend die gesetzliche Legitimation. Wie auch die anderen Betreiber von Prostitutionsstätten hat meine Mandantin mit großem finanziellen und sonstigen Aufwand ein umfassendes Hygienekonzept erstellt und umgesetzt. Dies im Vertrauen darauf, dass sie ihren Betrieb geöffnet halten kann und nicht wieder schließen muss.

Die erneute Schließung ist unverhältnismäßig, da mildere Mittel, wie etwa die Einführung noch schärferer Hygieneregeln in Betracht kommen.

Eine Unverhältnismäßigkeit ergibt sich aber insbesondere auch aus der Tatsache, dass die betroffenen Freizeiteinrichtungen generell nicht als Treiber der Pandemie angesehen werden können.

Gemäß den Angaben des RKI vom 17.09.20 zum Infektionsumfeld von COVID-19-Ausbrüchen in Deutschland „wurden die weitaus meisten Ausbrüche im privaten Haushalt detektiert, gefolgt von Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen. Im Durchschnitt waren die Ausbrüche in Flüchtlings- und Asylbewerberheimen, in Alten- und Pflegeheimen sowie in Seniorentagesstätten am größten“.

Mit sehr großem Abstand folgen Infektionen nach Hotelübernachtungen. Infektionen in Freizeiteinrichtungen sind so gut wie unbekannt, insbesondere ist keine einzige Infektion nach dem Besuch einer Prostitututionsstätte bzw. nach der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen bekannt geworden.

Einer Stellungnahme des RKI auf eine Anfrage des BesD e.V. vom 01.08.20 ist zu entnehmen, dass „Super Spreader“ – Ereignisse, die von Menschen in der Sexarbeit ausgingen, nicht bekannt sind und es keine Evidenz zu Übertragungsrisiken von Sexarbeiter*innen im Kontext von SARS-CoV-2 gibt.

Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen

Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des § 10 Abs. 2 der CoronaSchVO ergeben sich auch daraus, dass die Regelung im Gegensatz zu den anderen Absätzen des § 10 der CoronaSchVO keine Befristung bis zum 30.11.20 vorsieht. Dies könnte darauf hin deuten, dass der Verordnungsgeber bereits jetzt eine Verlängerung des Verbots über den 30.11.20 hinaus für Prostitutionsstätten plant.

Verstoß gegen den Gleichheitssatz

Es ist nicht nachvollziehbar, dass an anderen Orten Menschenansammlungen weiterhin erlaubt bleiben und mitunter nicht einmal der Mindestabstand eingehalten werden muss:

Körpernahe Dienstleistungen wie Fußpflege- und Friseurleistungen dürfen erbracht werden. Groß- und Einzelhandel, Gottesdienste, aber auch Fertigungsbetriebe, Büros, Kindergärten und Schulen dürfen im November offen bleiben, bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs muss kein Mindestabstand eingehalten werden.

(Rechtsanwalt Jochen Jüngst LL.M.)

Jetzt heißt es für uns und unsere Mitbewerber abwarten und hoffen, dass sich unsere Mühen bezahlt machen! Denn im Falle eines Erfolgs wird das Betriebsverbot für Prostitutionsstätten in NRW generell aufgehoben, so dass nicht nur wir, sondern auch unsere Mitbewerber davon profitieren. Schließlich sitzen wir alle im selben Boot und freuen uns darauf, den Wettbewerb in der Erotikbranche Nordrhein-Westfalens wieder aufnehmen zu dürfen.

Seid also gespannt!  Wir halten euch in unserem Blog stets auf dem Laufenden.

Euer Ruhepunkt Bonn Team

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